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AGBS


Geschäftsbedingungen (AGB)

Hochzeit-DJ.co.at | Deluxe Events – Alexander Saru
Donatistrasse 9, 3321 Stephanhart
(im Folgenden „Auftragnehmer“)und dem Auftraggeber.
1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebotes oder eines schriftlichen Vertrages (per E-Mail oder unterschrieben) zustande. In Ausnahmefällen auch durch mündliche Zusage oder Kurznachricht.Der Termin gilt erst als fix reserviert und bestätigt, sobald die vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.

2. Zahlung

Bei verbindlicher Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage umgehend per Überweisung zu leisten.Der Restbetrag ist spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung per Überweisung oder am Tag der Veranstaltung vor Spielbeginn in bar fällig.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:einen 220V / 16A Stromanschlusseinen stabilen, sauberen und ausreichend großen Aufbauplatzbei Outdoor-Veranstaltungen einen wettergeschützten Bereich (Schutz vor Regen und direkter Sonneneinstrahlung von oben und der Seite)eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungsörtlichkeiteinen kostenlosen Parkplatz am VeranstaltungsortAnfallende Parkgebühren werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.Der Auftraggeber sorgt für notwendige Zufahrtsgenehmigungen (z. B. Privatstraßen, gesperrte Zufahrten, Fußgängerzonen).Ist keine direkte Zufahrt oder kein Parkplatz vorhanden, stellt der Auftraggeber ausreichend Personal oder Hilfsmittel für den Transport zur Verfügung.Ist der Aufbauort nicht barrierefrei erreichbar oder kein nutzbarer Aufzug vorhanden, ist der Auftraggeber ebenfalls verpflichtet entsprechende Hilfe bereitzustellen. Zusätzlich wird ein Aufschlag von 10 % der Gesamtsumme verrechnet.Verpflegung in Form von alkoholfreien Getränken und Speisen gilt als üblich.

4. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Gage.Eine Haftung für Ausfälle oder Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Fremdverschulden (z. B. Stromausfall, Unwetter, unzugänglicher Veranstaltungsort) ist ausgeschlossen.Der Auftragnehmer handelt stets mit größtmöglicher Sorgfalt zum Schutz von Personen, Equipment und Veranstaltungsort. Für darüber hinausgehende Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.Für Schäden an Personen oder Equipment des Auftragnehmers, die durch den Auftraggeber, dessen Gäste oder beauftragte Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Auftraggeber uneingeschränkt.

5. Technik und Durchführung

Der Auftragnehmer garantiert die einwandfreie Funktion der eingesetzten Technik, sofern alle Voraussetzungen erfüllt wurden.Ein bestimmter Erfolg oder die subjektive Zufriedenheit des Auftraggebers oder der Gäste wird nicht garantiert.Der Auftragnehmer ist ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber weisungsgebunden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften oder Sicherheitsaspekte entgegenstehen.


6. Gebühren

Eventuelle Gebühren (z. B. AKM, Parkgebühren usw. ) sind vom Auftraggeber bzw. vom Betreiber der Veranstaltungslokalität eigenständig zu prüfen und zu tragen.


7. Stornobedingungen

‍7.1 Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.In diesem Fall besteht ein Anspruch auf pauschalierte Entschädigung wie folgt:

bis 10 Monate vor Termin: 0 %
9–5 Monate: 30 %
4 Monate: 40 %
3 Monate: 50 %
2 Monate: 65 %
ab 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Gesamtsumme

Kurzfristige Stornierungen führen ausnahmslos zu einer Verrechnung von 100 % der Gesamtsumme aufgrund von Verdienstausfall.


7.2 Terminverschiebung

Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und nach Verfügbarkeit möglich.Im Falle einer Terminverschiebung bleibt der ursprünglich vereinbarte Veranstaltungstermin für die Berechnung der Stornobedingungen maßgeblich.Wird der Ersatztermin vom Auftraggeber storniert, gelten die Stornobedingungen auf Basis des ursprünglichen Veranstaltungstermins. Eine Verschiebung hat somit keinen Einfluss auf bereits erreichte Stornostaffeln.


7.3 Anzahlung

Die geleistete Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten und auf die Stornogebühr angerechnet.


7.4 Nachweis geringerer Schaden

Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


7.5 Verbraucherrecht (FAGG)

Gemäß § 11 FAGG kann ein Verbraucher bei Fernabsatzverträgen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.Bei terminfixierten Dienstleistungen kann dieses Rücktrittsrecht gemäß § 18 FAGG vorzeitig entfallen.

8. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten.In diesem Fall wird, soweit möglich, ein gleichwertiger Ersatz organisiert. Die Haftung geht in diesem Fall auf den ausführenden Dienstleister über.Weitere Ansprüche bestehen nicht.


9. Nutzungsrechte

Bild- und Tonmaterial, das während der Veranstaltung erstellt wird, darf von beiden Vertragsparteien für Werbezwecke (z. B. Website, Printmedien, soziale Netzwerke) verwendet werden.


10. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
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